Wie kann ich mich gut trennen?
Eine Trennung kann schmerzhaft und traurig sein, sie kann aber auch befreiend und erleichternd wirken, wenn das Verhalten des Partners schon stark belastend ist. Die Entscheidung zur Trennung ist meist nicht leicht und es ist sinnvoll, für die Zeit danach gut zu planen.
Wie funktioniert eine Trennung oder Scheidung?
Eine (nicht eingetragene) Lebensgemeinschaft ist eine sehr freie Form des Zusammenlebens, die jederzeit beendet werden kann. Aus einer Lebensgemeinschaft entstehen keine Unterhaltsansprüche der Lebenspartner*rinnen und auch kein Anspruch auf die Wohnung der/des anderen.
Eine Ehe oder eine eingetragene Partnerschaft aufzulösen ist auf unterschiedliche Weise möglich:
Einvernehmlich: Hier wollen beide Eheleute die Scheidung und einigen sich miteinander auf die Folgen der Scheidung.
Strittig: Hier bringt einer der beiden Eheleute eine Scheidungsklage bei Gericht ein und nennt die Scheidungsgründe. Diese sogenannten Eheverfehlungen müssen durch Beweismaterial und/oder Zeug*innen nachgewiesen werden. Bei der strittigen Scheidung entscheidet das Gericht in einem ersten Verfahren über die Scheidung der Ehe und das jeweilige Verschulden (wer zu welchen Teilen Schuld an der Zerrüttung der Ehe trägt), weitere Scheidungsfolgen (Unterhalt, Vermögensaufteilung, Kontaktrecht etc.) sind gegebenenfalls in weiteren Verfahren zu klären.
Scheidung wegen mehrjähriger Trennung (Auflösung der häuslichen Gemeinschaft seit mind. 3 Jahren): Diese Scheidungsform kann für Sie die günstigste sein, wenn Ihr Partner gegen Ihren Willen aus der gemeinsamen Ehewohnung ausgezogen ist. Unter bestimmten Bedingungen erhalten Sie hier die volle Witwenpension.
Achtung: Witwenpension erhalten Sie nur dann, wenn Sie bis zum Zeitpunkt des Todes Ihres Expartners von ihm Unterhaltszahlungen erhalten haben.
Achtung: Gegen den Willen des Partners aus der gemeinsamen Ehewohnung auszuziehen kann Ihren Unterhaltsanspruch gefährden!
Auf welche Punkte muss ich achten, welche Fragen sind zu klären?
Bei einer Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft müssen folgende Punkte geklärt werden:
Unterhalt zwischen den Eheleuten
Obsorge, Kontaktzeiten (Betreuungszeiten) und Alimente für gemeinsame minderjährige Kinder
Aufteilung der Ehewohnung und der Gebrauchsgegenstände (z.B. Möbel)
Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (alles, was während der Zeit der Ehe gekauft oder erspart wurde)
Aufteilung gemeinsamer Schulden
Wie verhandle ich erfolgreich?
Ein Verhandlungsgespräch funktioniert am besten, wenn gemeinsam Regeln festgelegt werden, an die sich beide halten wollen, z.B. wir vereinbaren ziel-, lösungs- und zukunftsorientiert über Unterhalt zu sprechen. In diesem Gespräch findet keine Beziehungsaufarbeitung statt (Abweichungen von der Vereinbarung benennen, nicht darauf einsteigen).
Verhandeln geht am besten mit einer möglichst sachlichen Haltung. Dazu ist es hilfreich, Geld und Gefühle voneinander zu trennen und z.B. das Bild einer Firmenauflösung vor Augen zu haben.
Wählen Sie Zeit und Ort bewusst um einen Rahmen für Fokus und Sachlichkeit zu schaffen. Bereiten Sie Ihr eigenes Angebot sowie Ihre Forderungen gut vor. Vielleicht wollen Sie eine dritte Person dazuholen.
Wichtig: Setzen Sie die eigenen Forderungen immer höher an als die gewünschte (oder benötigte) Summe, damit Sie Ihrem Verhandlungspartner entgegenkommen können und ein guter Kompromiss herauskommt. Umgekehrt müssen Sie beim eigenen Angebot niedriger ansetzen, damit Sie im Verhandlungsprozess etwas aufstocken können.
Seien Sie sich der eigenen Leistungen bewusst, schätzen Sie Ihre eigene Arbeit, auch die unbezahlte Sorgearbeit! Was würde es kosten, wenn Sie all diese Leistungen extern zukaufen hätten müssen?
Wichtig: Verzichten Sie nicht auf Unterhalt, Alimente oder eine gerechte Vermögensaufteilung, um sich damit kurzfristig scheinbare Harmonie oder eine schnelle Lösung zu erkaufen – es geht um Ihre langfristige Existenzsicherung.
Wenn Sie auf Ihren Unterhalt verzichten, verzichten Sie gleichzeitig auf soziale Leistungen wie Mindestsicherung oder Ausgleichszulage!
Stärken Sie sich mit rechtlicher und psychosozialer Beratung
Ausführliche rechtliche Informationen zur Auflösung von Ehe, Lebensgemeinschaft und eingetragener Partnerschaft, zu Unterhalt und Alimenten, Vermögens- und Schuldenaufteilung finden Sie hier: https://frauenberatenfrauen.at/themen/trennung-scheidung/
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung und beim Entwickeln einer für Sie ganz persönlich passenden Strategie.
Nicht selten sind Frauen* in Trennungs- und Scheidungssituationen auch von Gewalt betroffen. Gewalt hat viele Gesichter und beginnt schon lange vor körperlicher Gewalt. Oft erkennen Frauen* erst in der Beratung, dass sie von Gewalt betroffen sind.
Wir haben unser Wissen über die unterschiedlichen Formen von Gewalt, wie sie oft schleichend entsteht und was dagegenwirkt, in zwei Handbüchern zusammengefasst:
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