Wissen, worauf ich mich einlasse anstatt: „Hätte ich das doch gewusst!“
„Wenn ich das gewusst hätte…“ ist ein Satz, den wir häufig von Frauen* hören, die zu uns in die Beratung kommen. Viele Frauen* informieren sich erst über die Konsequenzen von Ehe, Lebensgemeinschaft und eingetragener Partnerschaft, wenn es Probleme in der Beziehung gibt. Hier möchten wir Sie über die rechtlichen und ökonomischen Folgen unterschiedlicher Lebensformen aufklären, damit Sie wissen, was Sie tun.
Ehe, Lebensgemeinschaft, eingetragene Partnerschaft — Was ist die richtige
Lebensform für mich?
Welche rechtlichen und finanziellen Konsequenzen hat meine aktuelle Beziehungsform? Mit welcher rechtlichen Basis kann das Zusammenleben gut gelingen? Egal, für welche Lebensform Sie sich entscheiden, sie verändert Ihr Leben und sie hat emotionale, rechtliche und wirtschaftliche Auswirkungen. Je klarer Sie in dem sind, was Sie wollen und brauchen, desto besser können Sie entscheiden – auch die Beziehungsform, in der Sie leben wollen.
Würden Sie einen Vertrag unterschreiben, den Sie nicht gelesen haben?
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten innerhalb von Ehe, Lebensgemeinschaft und eingetragener Partnerschaft, damit Sie diejenige Form des Zusammenlebens wählen, die für Ihre ganz persönliche Situation am besten passt.
Was sind die Unterschiede zwischen Lebensgemeinschaft, Ehe und eingetragener Partnerschaft? Was sind die Vor- und Nachteile?
Die Lebensgemeinschaft ist eine sehr freie und unverbindliche Form des Zusammenlebens. Es entstehen so gut wie keine rechtlichen Ansprüche und auch keine Verpflichtungen daraus (z.B. kein Erbanspruch und kein Unterhaltsanspruch, egal, wie lange die Lebensgemeinschaft dauert; kein Recht auf die gemeinsam bewohnte Wohnung, wenn sie dem Partner gehört bzw. nur er im Mietvertrag steht).
Anders ist es in der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft. Hier entstehen wechselseitige Rechte und Pflichten:
- die Pflicht des Zusammenwohnens
- die Beistandspflicht, also die Pflicht, sich gegenseitig zu unterstützen
- die Pflicht zur anständigen Begegnung, also respektvoll und wertschätzend miteinander umzugehen und Rücksicht aufeinander zu nehmen
- die Treuepflicht, also die Pflicht auf außereheliche sexuelle Beziehungen zu verzichten (bzw. in der EP: Verpflichtung zur umfassenden gegenseitigen Vertrauensbeziehung)
- die Pflicht, die gemeinsame Haus- und Sorgearbeit sowie die Kinderbetreuungsarbeit einvernehmlich miteinander zu teilen = partnerschaftliches Prinzip bedeutet: Beide sind zur gemeinsamen Haushaltsführung verpflichtet
- Unterhaltsanspruch des Partners/der Partnerin mit weniger oder keinem Einkommen an den Partner/die Partnerin mit dem höheren Einkommen
Alle Rechtsformen stehen Menschen aller Geschlechter offen, also heterosexuellen Paaren ebenso wie gleichgeschlechtlichen und queeren Paaren.
Die Rechte von Kindern bleiben grundsätzlich gleich, egal in welcher Beziehungsform die Eltern leben.
Finanzen fair regeln
Eine gute Basis für Fairness ist es, von Anfang an miteinander über Geld zu sprechen und Vereinbarungen zu treffen. Einen Plan zu haben ist nicht unromantisch, sondern realistisch.
„Blindes“ Vertrauen ist keine gute Basis für eine Beziehung auf Augenhöhe, Vertrauen muss auch erworben werden — nicht nur durch Reden, sondern auch durch Handeln.
Jede/r zahlt gemeinsame Kosten anteilig im Verhältnis zum jeweiligen Einkommen. Verdient eine/r doppelt so viel wie die/der andere, soll sie/er auch doppelt so viel von den gemeinsamen Kosten übernehmen. Größere Ausgaben werden gemeinsam entschieden. Wichtig ist ein fairer Ausgleich zwischen bezahlter und unbezahlter Arbeit, z.B. durch das Pensionssplitting
Wollen Sie jede/r für sich oder gemeinsam wirtschaften?
In jedem Fall ist es wichtig, beim Einkommen und Vermögen zu wissen, was da ist und bei Ausgaben und Schulden zu wissen, was wie viel kostet.
Als Ehefrau* oder Partnerin in einer eingetragenen Partnerschaft haben Sie das Recht zu wissen, was Ihr Partner verdient.
Sie steuern Ihre finanzielle Situation, indem Sie sich mit dem Thema Geld auseinandersetzen und Ihre Verantwortung für sich selbst wahrnehmen.
Empfehlenswerte Infos zum Thema Finanzbildung finden Sie hier: frauundgeld.at, geldundleben.at, damensache.at,
wendepunkt.or.at/geldheldinnen
Wichtig: Dokumentieren Sie, wenn Sie Geld in das Zusammenleben einbringen. Halten Sie schriftlich fest, wenn Sie Geld herborgen (mit Unterschrift!) und heben Sie Rechnungen für Dinge, die Sie bezahlt haben, auf!
Vermeiden Sie rechtlich ungünstige Konstellationen wie folgende: Sie als Frau* zahlen die laufenden Lebenskosten, während Ihr Partner für sich bleibendes Vermögen erwirbt.
Sehr wichtig ist auch die Frage: Auf welche/n Namen soll ein Miet- oder Kaufvertrag lauten?
Alle Menschen haben das Bedürfnis nach Sicherheit und Freiheit. Die verschiedenen rechtlichen Formen des Zusammenlebens entsprechen diesen Bedürfnissen in unterschiedlicher Weise.
Wir von Frauen* beraten Frauen* laden Sie ein, sich Unterstützung für die Klärung Ihrer Fragen zu holen. Rufen Sie uns unter 01 / 587 67 50 an oder schreiben Sie uns in unserer datensicheren Onlineberatung frauenberatenfrauen.assisto.online.
